100.000-Euro-Spende von Heike und Hermann Butting für das Gifhorner Hospiz
Heike und Hermann Butting ließen sich über den Baufortschritt informieren: Am 18. November wird Richtfest gefeiert.
Gifhorn Am 18. November feiert das neue Hospiz in Gifhorn Richtfest. Vom Baufortschritt überzeugten sich kürzlich Heike und Hermann Butting, Inhaber der Butting Gruppe mit Stammsitz in Knesebeck. Sie übergaben einen Spendenscheck in Höhe von 100.000 Euro an Alexander Michel, Vorsitzender der Hospizstiftung.
Heike und Hermann Butting (zweiter von links) überreichten einen Spendenscheck in Höhe von 100.000 Euro. Alexander Michel (rechts), Vorsitzender der Hospizstiftung und Erster Kreisrat Rolf Amelsberg dankten herzlich. Butting Gruppe GmbH & Co. KG
Ein Hospiz sei mehr als ein Gebäude, es stehe für eine Haltung. Es sei geprägt von einer Atmosphäre, die durch ihren familiären Charakter den Bewohnern Wärme, Geborgenheit und Sicherheit gibt. Unabdingbar erforderlich ist hierfür eine kompetente professionelle palliativ-medizinische und -pflegerische Betreuung auf höchstem Niveau, so Butting in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen wisse um die Bedeutung der Sterbebegleitung und will für seine Mitarbeiter und deren Angehörige und die Menschen in der Region auch auf diesem Weg die Lebensqualität in der Region verbessern. Deswegen unterstütze den Neubau eines Hospizes in Gifhorn.
Beeindruckt zeigten sich Buttings von der auch baulich umgesetzten Intention: Zukünftig werden die Hospiz-Stiftung, der Hospiz-Verein Gifhorn sowie das Palliativnetz Gifhorn in der Kreisstadt unter einem Dach ihr Engagement für die Allgemeinheit aufnehmen. Somit steht allen Betroffenen ein zentraler Anlaufpunkt zur Verfügung.
Alexander Michel, Vorsitzender der Hospiz-Stiftung, erläuterte während der Baustellenbesichtigung: „Auf dem 3200 Quadratmeter großen Areal bietet das Gebäude mit seinen drei Geschossen nach Fertigstellung im kommenden Jahr eine Nutzfläche von 1900 Quadratmetern. Unser Hospiz wird über zwölf Gäste- und Angehörigen-Zimmer sowie diverse Schulungs-, Aufenthalts- und Veranstaltungsräume verfügen.“ kü/red
GR 08.11.2021